FeuerwehrFragen 🚒
by Moritz Witte
(1 / 14) Rechtsgrundlagen:
(5 / 11) Im Alarmfall besteht für aktive Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr die Verpflichtung,
beim Ortsbrandmeister telefonisch zurückzurufen.
sich unverzüglich am Feuerwehrhaus einzufinden.
sich während der Arbeitszeit nach Möglichkeit beim Arbeitgeber abzumelden.
sich bei der Feuerwehr-Einsatzleitstelle telefonisch nach der Dringlichkeit des Einsatzes zu erkundigen.
  
  
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