FeuerwehrFragen 🚒
by Moritz Witte
(1 / 14) Rechtsgrundlagen:
(4 / 11) Feuerwehrangehörige dürfen im Einsatz
eine Straßensperrung vornehmen.
grundsätzlich keine Eingriffe in den Straßenverkehr vornehmen, da es in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fällt.
den Verkehr im Bereich von Einsatzstellen regeln (Verkehrslenkung und -leitung).
beliebig in den Straßenverkehr eingreifen, mit der Einschränkung, dass das nur auf Anforderung des Einsatzleiters der Feuerwehr erfolgen darf.
  
  
  Check