FeuerwehrFragen 🚒
by Moritz Witte
(14 / 14) Unfallversicherung:
(3 / 7) Der Unfallversicherungsschutz im Rahmen der Tätigkeiten bei den Freiwilligen Feuerwehren
erstreckt sich auf Arbeitsunfälle (Einsatz, Übungsdienst).
erstreckt sich ausschließlich auf Wegeunfälle (auf dem Weg zum Feuerwehrdienst).
auch auf Berufskrankheiten.
erstreckt sich nur auf Schadensereignisse, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckt sind.
  
  
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