FeuerwehrFragen 🚒
by Moritz Witte
(1 / 14) Rechtsgrundlagen:
(11 / 11) Im Alarmfall dürfen nur Feuerwehrangehörige ausrücken,
die zwar Alkohol getrunken haben, sich aber noch fit fühlen.
die krankgeschrieben sind, aber nur, wenn es der Gesundheitszustand nach eigener Einschätzung zulässt.
die uneingeschränkt körperlich und geistig tauglich sind.
die Drogen konsumiert haben, sich aber noch fit fühlen.
  
  
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