FeuerwehrFragen 🚒
by Moritz Witte
(14 / 14) Unfallversicherung:
(7 / 7) Bei einem Schadenseintritt (Unfall) im Feuerwehrdienst
gilt es, eine Meldung an den unmittelbaren Vorgesetzten (Trupp-, Gruppenführer, Ausbilder) abzugeben.
ist, soweit erforderlich, der Arzt aufzusuchen.
ist dem behandelnden Arzt, sofern möglich, mitzuteilen, dass es sich um einen Feuerwehrdienstunfall handelt.
ist bei einer Behandlung durch einen Arzt innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der (Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen) FUK einzureichen.
  
  
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