FeuerwehrFragen 🚒
by Moritz Witte
(14 / 14) Unfallversicherung:
(4 / 7) Als versicherte Person im Rahmen der Unfallversicherung
bezeichnet man alle im Feuerwehreinsatz tätigen Personen bei der Erfüllung der Versicherungsvoraussetzungen.
die Teilnehmer einschließlich der Ausbilder an feuerwehrtechnischen Ausbildungsveranstaltungen.
Helfer, die zur Unterstützung im Einsatzfall herangezogen werden.
bezeichnet man alle Personen, die ggf. nichts mit einem Feuerwehreinsatz zu tun haben.
  
  
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