FeuerwehrFragen 🚒
by Moritz Witte
(6 / 14) Gerätekunde: Rettungsgeräte:
(21 / 24) Rettungs- und Selbstrettungsübungen dürfen durchgeführt werden bis
zu max. 8,0 m Höhe.
max. zum 1. Obergeschoss.
zu max. 6,0 m Höhe.
zu einer durch den Übungsleiter vorzugebenden Höhe.
  
  
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