FeuerwehrFragen 🚒
by Moritz Witte
(14 / 14) Unfallversicherung:
(2 / 7) Bei einem Feuerwehrdienstunfall
kann bei Bagatellverletzungen auf eine Meldung (Eintrag Verband- bzw. Dienstbuch) verzichtet werden.
muss, sofern ärztliche Hilfe in Anspruch genommen worden ist, spätestens nach drei Tagen eine Unfallanzeige auf dem Dienstweg bei der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen eingereicht werden.
entscheidet ausschließlich der Ortsbrandmeister, wie im Einzelfall zu verfahren ist.
sind auch bei Bagatellunfällen (mit geringen Verletzungen) die notwendigen bzw. vorgeschriebenen weiteren Maßnahmen einzuleiten.
  
  
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